Geistiges Eigentum

Der Begriff des "Geistigen Eigentums" (im Folgenden auch durch die angelsächsische Abkürzung "IP" bezeichnet) bezieht sich auf ein breites Feld von Rechten, die sich auf Schöpfungen des menschlichen Intellekts beziehen – wie Urheberrechte (copyright), Markenzeichen, Geschmacksmuster etc.

Das herausragendste dieser Rechte ist wohl das auf technische Erfindungen zielende "Patentrecht". Im Wesentlichen betreffen Patente die Lösung eines technischen Problems in einer neuen, nicht offensichtlichen und industriell anwendbaren Art. "Technisch" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein menschlicher Eingriff vonstatten gehen muss (ein derzeit in der Gen-"technik" viel diskutierter Begriff).

Patente geben dessen Besitzer das Recht, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Dies ist aber kein einseitiger Vertrag, sondern es ist ein grundsätzlicher Gedanke des Patentwesens, dass der Erfinder seine Idee und deren Umsetzung anderen mitteilt (also veröffentlicht): So können Dritte um eine Lizenz nachfragen – sie können aber auch auf der ersten Idee aufbauen und eigene Erfindungen machen.

Des Weiteren gibt es dieses Exklusivrecht nicht umsonst – je nach geografischer und zeitlicher Ausdehnung können durchaus sechsstellige €-Summen für die globale Aufrechterhaltung eines (!) Patentes anfallen.

Daher ist es unabdingbar, jeden Aufwand in diesem Bereich sorgfältig und strategisch zu planen.