Der grundsätzliche Ansatz von EuroIPSC folgt im Wesentlichen der Abfolge von Entwicklungsprojekten - mit einer Folge von Entscheidungpunkten zwischen den einzelnen Projektabschnitten. Dies erlaubt eine überschaubare Kostenstruktur innerhalb der einzelnen Stufen.
Wenn ein grundsätzliche "JA" zur einer "IP-Strategie" gegeben worden ist, fallen die "Ausführungen" in einem Stufenprogamm an:
- Bevor überhaupt über "IP Strategie" geredet werden kann, muss natürlich sichergestellt werden, dass das gesamte Projektteam ein hinreichendes Verständnis von IP bezogenen Risiken und Gelegenheiten haben. EuroIPSC bietet Einführungsseminare für das gesamte Team an – also sowohl Manager wie auch Technologen / Experten.
- Während der "Explorationsphase" wird ein grobes IP Raster für das entsprechende Technologiefeld erstellt. Dies bedeutet Portfolioanalyse – sowohl des eigenen IP Bereiches, wie auch der Bereiche der Konkurrenten. In einer iterativen Diskussion mit Technologen und Experten werden dann die "white and dark space" Bereiche aufgezeigt, die dann – unter Berücksichtigung der rechtlichen Wertung der Analyse – als Entscheidungshilfe dient, um in die nächste Phase des Projektes und der entsprechenden IP-Strategie einzusteigen.
- Darin wird nun - wiederum in enger Zusammenarbeit mit Technologen und Experten – der "white space" Bereich nach geschäftsrelevanten Aspekten ausgeleuchtet. Werden schutzwürdig erscheinende Aspekte identifiziert, wird deren maximale Ausdehnung "ausgelotet" – gegebenenfalls auch in Nachbarbereiche hinein. Dann wird – natürlich mit Hilfe adäquater Rechts-/Patentanwaltsberatung – der mögliche Schutzbereich bestimmt und gegebenenfalls Schutzrechtsanmeldungen vorgenommen.
- Parallel dazu wird der "dark space" Bereich analysiert – wiederum natürlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Würdigung durch Rechts-/Patentanwälte. Dies fließt dann in die Entscheidungen über die Entwicklungsrichtung ein – zum Beispiel wird man sich fragen, ob solche Bereiche vermeidbar sind, oder ob es sinnvoller ist, eine Lizenz zu erhalten.
- Es ist dann primär die Aufgabe der Rechts-/Patentanwälte den angemeldeten Schutzumfang auch genehmigt zu bekommen – wenn Einschränkungen (wie z.B. durch neu aufgekommene Dokumente) unabdingbar sind, ist es notwendig, diese im Rahmen der gesamten IP-Strategie zu betrachten - natürlich unter Einbeziehung der Technologen/ Experten, um die die Einschränkungen in sinnvollen Bereichen zu haben. Euro-IPSC hilft Ihnen auch zu überprüfen, ob ein erteiltes Schutzrecht noch weiterhin aufrechterhalten werden sollte – die auf den ersten Blick klein erscheinenden Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung summieren sich schnell zu signifikanten Summen.
- Wenn dann durchsetzbare IP-Schutzrechte erteilt wurden. kommt endlich nach all dem Aufwand die Ernte. Wenn auch z.B. eine publizierte Patentanmeldung bereits einen gewissen Einfluss auf die Entwicklungen eines Konkurrenten haben kann, so ist dies bei weitem nicht so sichtbar wie bei einer aktiven Schutzrechtsdurchsetzung. Euro-IPSC hilft Ihnen an die Entscheidung heranzugehen, ob z.B Lizenzeinahmen gefordert werden sollten, oder ob mit einem Kunden ein exklusiver Vertrag ausgehandelt werden kann, oder ob gar eine Einstweilige Verfügung gegen einen Konkurrenten Sinn macht, um ein schutzrechtsverletzendes Produkt vom Markt zu nehmen.
Und damit schliesst sich der Kreis der IP Strategie - sei es, dass es mit einer Modifizierung des ersten Projektes einhergeht, oder sei es dass ein neues Projekt entstanden ist....